Lassen Sie uns die laufende Lohnbuchhaltung für Sie erstellen – inkl. Übermittlung der elektronischen Unterlagen!
Bei Beauftragung zur Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen (im Rahmen der in § 6 Nr. 3 und 4 StBerG zugelassenen Tätigkeiten) wird dies durch uns ordnungsgemäß und termingerecht durchgeführt.
ELSTAM-Abruf
Verwaltung des Lohnkontos
Erzeugung der Beitragsnachweise
Anfertigung der Lohnsteuervoranmeldungen
Abrechnung von geringfügig Beschäftigten
fristgerechte Datenübertragung über elektronische Verfahren
An- und Abmeldungen bei den Krankenkassen
Meldungen an die Berufsgenossenschaft
Erstellung der monatlichen Verdienstbescheinigungen
Erstattungsanträge nach dem Lohnfortzahlungsgesetz (LfzG)
nach Abrechnung der Daten erhalten Sie von uns die Auswertungen
Um das Video der Firma Büro- und Buchungsservice Fischer UG mit Sitz in Gunzenhausen abzuspielen, benötigen Sie ein Flash plugin in der Version 9.x oder höher.